Satzung
Satzung des Mennonitischen Geschichtsvereins e.V. (MGV)
– Kurzfassung –
Der Mennonitische Geschichtsverein wurde 1933 gegründet und 1953 als Verein in das Register des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Sein Sitz ist Bolanden, Ortsteil Weierhof. Postanschrift ist die vereineinseigene „Mennonitische Forschungsstelle“: Am Hollerbrunnen 2a, 67295 Bolanden-Weierhof, Deutschland.
Zweck des Vereins ist die Förderung der mennonitischen Geschichtsforschung und der Besinnung auf das täuferische Erbe im Mennonitentum der Gegenwart. Er setzt sich zur Aufgabe
- die Sammlung von Büchern, Zeitschriften und Dokumenten zur Geschichte der Täufer und Mennoniten in der vereinseigenen „Mennonitschen Forschungsstelle“
- die Herausgabe der „Mennonitischen Geschichtsblätter“ sowie die Veröffentlichung bzw. Förderung von Schriften zur Geschichte und Lehre des Täufermennonitentums
- die Pflege der mennonitischen Familienforschung,/li>
- die Erhaltung der Menno-Kate, ihrer Einrichtung und der Menno-Simons-Gedächtnisstätte in Alt Fresenburg bei Bad Oldeslohe
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglieder können natürliche Personen (aller Konfessionen) und Institutionen werden. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle den Verein betreffenden Angelegenheiten, soweit deren Erledigung nicht dem Vorstand übertragen wird. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, abwechselnd in Nord- und Süddeutschland, statt.
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und den Mitgliedern des Redaktionsteams der Mennonitischen Geschichtsblätter. Der Vorstand wird auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Dem Vorstand steht ein Beirat von höchstens 12 Mitgliedern bei der Zusammenarbeit in Fragen der Forschung, der Publikationen und der Organisation zur Seite. Zwei Drittel der Mitglieder des Beirats sollen Mennoniten sein. Die Mitglieder des Beirats werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Sie sollten zu möglichst allen Vorstandssitzungen eingeladen werden. Bei Abstimmungen in einer Vorstandssitzung sind sie jedoch nicht stimmberechtigt.
Der MGV ist von Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können bei der Berechnung der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Zuwendungsbestätigungen stellt der Verein aus.
Die Tätigkeit der Vorstands- und Beiratsmitglieder erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.
Die Satzung des Vereins wurde in den MGBl 2004, S. 189-193 veröffentlicht und kann hier als PDF heruntergeladen werden.